Wiederkehrende Prüfungen


Ca. 1/3 aller Betreiber sind durch die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", kurz AwSV, zur wiederkehrenden, d.h. regelmäßigen, Prüfung Ihrer Anlage durch einen Sachverständigen verpflichtet.

 

Seit dem Inkrafttreten der AwSV am 01. August 2017 sind die Prüfintervalle in allen Bundesländer gleich. Die Häufigkeit der Prüfung (Prüfintervall) bestimmt sich i.d.R. aus

 

• der Größe des Tanks,

• der ober- oder unterirdischen Aufstellung und

• der Lage der Anlage innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes (WSG).

Wiederkehrende Prüfung innerhalb WSG

 

 
Tankvolumen oberirdisch
unterirdisch
bis 1.000 Liter - alle 30 Monate
> 1.000  bis 10.000 alle 5 Jahre alle 30 Monate
>10.000 bis 100.000 alle 5 Jahre nicht zulässig

Wiederkehrende Prüfung außerhalb WSG

 

 

Tankvolumen oberirdisch
unterirdisch
bis 10.000 Liter - alle 5 Jahre
> 10.000 Liter alle 5 Jahre alle 5 Jahre

Als unterirdisch gilt eine Anlage, wenn Teile der Anlage ganz oder teilweise von Erdreich bedeckt sind oder in Bauteilen eingebaut sind, die mit dem Erdreich in Berührung stehen. Eine unterirdische Ölleitung und eine oberirdischer Tank bilden deshalb eine unterirdische Anlage.

 

Bzgl. der Prüfung von Tanks aus Polyethylen (PE) mit einem Anlagenalter von mehr als 30 Jahren gibt es Sonderregelungen einiger Bundesländer, die in Erlassen o.ä. festgehalten sind:

Abhängig von dem Zustand der Tankanlage kann eine Prüfpflicht für bislang nicht wiederkehrend prüfpflichtige PE-Tanks oder eine Verkürzung der Prüfintervalle, z.B. auf 30 Monate, bei bereits prüfpflichtigen Anlagen angeordnet werden. 

 

Bitte beachten Sie hierzu die entsprechende Einträge in den Branchen-News.